Ablauf eines Gesuches

 

1. Anlaufstelle ist die Geschäftsstelle

Die Gesuche sind der Geschäftsstelle einzureichen. Sie prüft sie vorläufig und weist sie intern weiter.

 

2. Zuständiges Mitglied der Stipendienkommission

Die Gesuche werden von der zuständigen Fachfrau der Stipendienkommission im einzelnen bearbeitet und die Gesuchstellerin wird gegebenenfalls beraten.

 

3. Zusammenarbeit innerhalb der Stipendienkommission

An einer Sitzung der Stipendienkommission werden alle Gesuche diskutiert.

 

4. Entscheid in der Stipendienkommission

Die Stipendienkommission fällt ihren Entscheid aufgrund der Abklärungen im Einzelfall und der Diskussion im Gremium. Dabei muss sie den finanziellen Rahmen beachten, wie er ihr vom Stiftungsrat vorgegeben wird.

 

 

 
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