1. Anlaufstelle ist die GeschäftsstelleDie Gesuche sind der Geschäftsstelle einzureichen. Sie prüft sie vorläufig und weist sie intern weiter.
2. Zuständiges Mitglied der StipendienkommissionDie Gesuche werden von der zuständigen Fachfrau der Stipendienkommission im einzelnen bearbeitet und die Gesuchstellerin wird gegebenenfalls beraten.
3. Zusammenarbeit innerhalb der StipendienkommissionAn einer Sitzung der Stipendienkommission werden alle Gesuche diskutiert.
4. Entscheid in der StipendienkommissionDie Stipendienkommission fällt ihren Entscheid aufgrund der Abklärungen im Einzelfall und der Diskussion im Gremium. Dabei muss sie den finanziellen Rahmen beachten, wie er ihr vom Stiftungsrat vorgegeben wird.
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