Empfängerinnen
Frauen mit Unterhalts- und/oder Unterstützungspflichten (z.B. gegenüber ihren Kindern) wenn sie:
• das 25. Altersjahr vollendet haben • keine Existenz sichernde Ausbildung haben und realistische Aus- oder Weiterbildungspläne vorlegen (nach Möglichkeit BBT-anerkannt)
Voraussetzung
ist die vorgängige Abklärung für den Erhalt von öffentlichen Stipendiengeldern (Gemeinde, Kanton, allenfalls Arbeitslosenversicherung) und das Vorliegen des betreffenden Entscheides.
Keine Chancen haben Gesuche
• von Frauen ohne Unterhalts- und/oder Unterstützungspflichten • von Erwerbslosen, die eine qualifizierte Erstausbildung haben oder deren Aus- und Weiterbildung durch die Arbeitslosenversicherung sichergestellt ist • von Studentinnen, die nicht mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben • von Ausländerinnen, die noch nicht fünf Jahre in der Schweiz ansässig sind • für Ausbildungen, die nicht zu einem Berufsabschluss führen (z.B. Maturitätsvorbereitung, allgemein bildende Kurse, Vorpraktika) • für Ausbildungen im Ausland. Ausnahmen (z.B. Wohnsitz in Grenzkantonen) sind möglich
Für die Gesuchseinreichung nötige Unterlagen
•das vollständig ausgefüllte Stipendiengesuch (vom Sekretariat zu beziehen) •Kopie des Entscheides der kant. Stipendienstelle, resp. der zuständigen arbeitsmarktlichen Behörde •Bestätigung der Ausbildungsstätte •Auszug aus dem Steuerregister (Steuerausweis) •persönliches resp. Familienbudget •Lebenslauf •Begründung für die angestrebte Ausbildung •Einzahlungsschein
Ausbildungszulagen werden in der Regel zunächst für ein Jahr bewilligt. Einem eventuellen Fortsetzungsbegehren müssen ein Beschrieb der aktuellen Ausbildungs- und Finanzsituation und eine Bestätigung der Ausbildungsstätte über die Fortsetzung der Ausbildung beigelegt werden.
Wenn Sie diese Voraussetzungen zu erfüllen glauben, wenden Sie sich für ein entsprechendes Gesuchsformular an:
Stiftung für Stipendien an Frauen Hinterbergstrasse 15a, 8604 Volketswil
Telefon 044/945 30 00 Telefax 044/945 30 02
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